Kalenderblatt Mai 2022

Mai 2022
Bildnachweis: KHM-Museumsverband

Steuerfreier Haustrunk für die Waberner Einwohner, Anno 1699

Im Jahre 1699 richten die Waberner ein Gesuch an Landgraf Carl, ihnen einen accisefreien (steuerfreien) Haustrunk für Ihr Gesinde zu gewähren. Das Gesuch enthält eine Liste mit den Namen von 73 Einwohnern. Die Bittschrift lautet wie folgt und ist der Verständlichkeit halber an einigen Stellen leicht verändert.

Durchleuchtigster Herr Fürst, Gnädigster Fürst und Herr
Eure Hochfürstliche Durchlaucht hiermit unterthänigst ahnzuflehn, können wir arme Unterthanen nicht vorbey, wie daß, was von uns anjetzo ‚einer vor sein Hausgesinde -1. oder 2. Metzen zum Haustrunk schroten läßet, wir von jedem Metzen -1. Albus Accise (Steuer) abstatten und bezahlen müßen. So haben dahero Eure Hochfürstliche Durchlaucht wir hiermit gantz unterthänigst ersuchen und höchsten fleißes bitten wollen, uns armen Leuthen bey dieser eingefallenen theuren Zeit so gnädig erscheinen, und uns, wan etwa einer oder der andere in der Gemeinde vor sein Hausgesinde -1. oder 2. Metzen zum Trank schroten leßet, mit der davon abzustatten habenden Accise gnädigst begnadigen, auch von deswegen gnädigsten befehlich ergehn laßn wollen, solches Eure Hochfürstliche Durchlaucht
Unterthänigste Sämbtliche arme Einwohner der Dorfschaft Wabern, Ambts Homberg

In dem Antwortschreiben des Landgrafen vom 27. Juli 1699 erlässt er den betreffenden Waberner Einwohnern die Steuer auf insgesamt 35 Viertel und 12 Metzen Malz. Er weist die Rentkammer auf diese Verfügung hin, die so lange Gültigkeit haben soll bis eine anderweite Anordnung erfolgt.

Nachdem Wir Supplicierenden (Antrag stellenden) in der Beylag benahmbten Unterthanen zu Wabern, jedoch bis auf anderwerte gehte Verordtnung, in Gnad verwilliget, daß einem jeden von denenselben das gesebte Maltz, so sich zusammen auf dreysig funf Viertel und zwolf Metzen belauft Jährlich accis frey zu ihrem Haustrunk passiret werden möge. Als hatt sich Unsere Renth- Cammer darnach zu gehten und ihnen ein solches von diesem Jahr an undt ferner bis auf anderwerte Verordtnung In der accise frey passirn zulaßen.
Cassel d. 27ten July 1699
Carl

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