Steuerfreier Haustrunk für die Waberner Einwohner, Anno 1699
Im Jahre 1699 richten die Waberner ein Gesuch an Landgraf Carl, ihnen einen accisefreien (steuerfreien) Haustrunk für Ihr Gesinde zu gewähren. Das Gesuch enthält eine Liste mit den Namen von 73 Einwohnern. Die Bittschrift lautet wie folgt und ist der Verständlichkeit halber an einigen Stellen leicht verändert.
Durchleuchtigster Herr Fürst, Gnädigster Fürst und Herr
Eure Hochfürstliche Durchlaucht hiermit unterthänigst
ahnzuflehn, können wir arme Unterthanen
nicht vorbey, wie daß, was von uns
anjetzo ‚einer vor sein Hausgesinde
-1. oder 2. Metzen zum Haustrunk schroten
läßet, wir von jedem Metzen -1. Albus
Accise (Steuer) abstatten und bezahlen müßen.
So haben dahero Eure Hochfürstliche Durchlaucht
wir hiermit gantz unterthänigst ersuchen
und höchsten fleißes bitten wollen, uns
armen Leuthen bey dieser eingefallenen
theuren Zeit so gnädig erscheinen, und
uns, wan etwa einer oder der andere
in der Gemeinde vor sein Hausgesinde
-1. oder 2. Metzen zum Trank schroten
leßet, mit der davon abzustatten
habenden Accise gnädigst begnadigen,
auch von deswegen gnädigsten befehlich
ergehn laßn wollen, solches
Eure Hochfürstliche Durchlaucht
Unterthänigste Sämbtliche arme Einwohner der Dorfschaft Wabern, Ambts Homberg
In dem Antwortschreiben des Landgrafen vom 27. Juli 1699 erlässt er den betreffenden Waberner Einwohnern die Steuer auf insgesamt 35 Viertel und 12 Metzen Malz. Er weist die Rentkammer auf diese Verfügung hin, die so lange Gültigkeit haben soll bis eine anderweite Anordnung erfolgt.
Nachdem Wir Supplicierenden (Antrag stellenden) in der Beylag
benahmbten Unterthanen zu Wabern, jedoch bis auf
anderwerte gehte Verordtnung, in Gnad verwilliget,
daß einem jeden von denenselben das gesebte Maltz, so
sich zusammen auf dreysig funf Viertel und zwolf
Metzen belauft Jährlich accis frey zu ihrem Haustrunk
passiret werden möge. Als hatt sich Unsere Renth-
Cammer darnach zu gehten und ihnen ein solches von diesem
Jahr an undt ferner bis auf anderwerte Verordtnung
In der accise frey passirn zulaßen.
Cassel d. 27ten July 1699
Carl