Kalenderblatt April 2017

April 2017

Alte Zeitungsberichte I

16. Februar 1894

Wabern. Unser Ort ist heute Morgen der Schauplatz eines Mordversuchs und Selbstmordes gewesen. Der Gutsbesitzer Thielepape, welcher schon seit längerer Zeit mit seiner Ehefrau auf gespannten Fuße lebte, feuerte, nachdem er wieder heute früh mit seiner Frau in Streit geraten war, zwei Schüsse aus einem Revolver auf dieselbe ab, von denen der eine in die Seite traf, ohne jedoch tödlich zu sein und der andere, der auf die Brust gerichtet war, an einer Corsettstange abprallte und so die Wirkungskraft verlor. Sodann richtete er den Revolver gegen sich und schoß sich durch das Herz, was den augenblicklichen Tod zur Folge hatte. Die Ehefrau befindet sich außer aller Gefahr.

11. Dezember 1894

Wabern. Nachdem vor mehreren Jahren der sogenannte "Reiherwald" bei Wabern gefällt wurde, haben auch die Störche, die sehr zahlreich in demselben aufhielten, uns auf immer verlassen; nur ein Pärchen kommt alljährlich wieder und nistet in der Gemarkung Unshausen auf einem Baume an der Efze. Nunmehr ist auch dieses Nest leider zerstört worden, da der Besitzer des Baumes denselben hat fällen lassen. Es ist dies zu bedauern, als dadurch wahrscheinlich auch das letzte Pärchen dieses gern gesehenen Vogels aus unserer Gegend vertrieben wird.

15. März 1895

Wabern. Gelegentlich der gestrichen Gestellung ereignete sich ein Fall, welcher für den Betreffenden ein Gedenktag insofern bleiben wird, als er nunmehr seiner Militärpflicht genügen muß, aber schon vor Jahren auf Grund eingereichter Reclamation Seitens der Mutter, daß der Sohn ihr Ernährer sein, freigekommen war. Jetzt nun machte die Mutter (nach ihrer Ansicht) Anzeige, daß dies nicht in gehöriger Weise geschehen, und so muß der junge Ehecandidat nun dienen. Ein ähnlicher Fall passierte einem 28jährigen Familienvater in Wabern, welcher sich 10 Jahre in Amerika aufgehalten, von dort herüber kam und jetzt des Kaisers Rock tragen muß.

25. November 1895

Fritzlar/Wabern. Die Witwe Lina T. war von der Ortspolizeibehörde Wabern wegen ungenügender Reinigung der Straßenrinne vor ihrem Eigentum zu 1 Mark Geldstrafe oder ein Tag Haft verurteilt. Auf erfolgte Einsprache kam die Sache vor dem Schöffengericht Fritzlar zur Verhandlung. Da die Angeklagte trotz gegentheiliger Behauptung für schuldig befunden, wurde sie zu obiger Strafe sowie Tragung der Kosten verurtheilt.

24. Januar 1898

Fritzlar/Wabern. In der Schöffengerichtssitzung vom 21. kam folgender Fall zur Verhandlung: Schäfer W und dessen Sohn von Wabern sind angeklagt, am 28. Oktober die 3. Wagenclasse des Personenzuges Kassel - Frankfurt Nr. 100 nach Wabern benutzt zu haben, obwohl sie nur Fahrkarten 4. Klasse hatten und dadurch den Eisenbahnfiskus um je 70 Pfennig beschädigt zu haben. Beide gaben an, da 4. Classe besetzt gewesen , von einem Beamten in 3. Classe gewiesen worden zu sein. W. wurde zu einer Geldstrafe von drei Mark evtl. 1 Tag Gefängnis verurteilt. Sein Sohn wurde freigesprochen.

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