Frühlingssonne
von Dr. Helmut Hennighausen, Arzt:
Das Foto zeigt den überdachten Verbindungsgang zwischen dem Hauptgebäude und dem Nebengebäude des Karlshofes, das nachträglich errichtet worden ist.
Die Tage werden länger,
das Licht ruft uns heraus aus unseren Häusern,
Ostern steht vor der Tür.
Die Frühlingssonne senkt sich am Himmel
und taucht die Arkaden des Waberner Schlosses in ihr warmes Abendlicht.
(Text Dr Ulrich Bock)
Landgraf Carl (* 1654 + 1730) und sein Hof in Wabern
Entnommen der Biografie "Landgraf Karl von Hessen-Kassel - Ein deutscher Fürst der Barockzeit" von dem Historiker Hans Philippi (1976).
Nachrichten und Aufzeichnungen über den Alltag im Jagdschloss zu Wabern sind nur dürftig. Wie in allen Residenzen zur Zeit des Absolutismus war das Leben durch den Wechsel von Geschäften, Geselligkeiten und Zerstreuungen bestimmt. Landgraf Carl war, nach dem Umfang des erhaltenen Schriftguts zu urteilen, ein fleißiger und pünktlicher Landesherr. Sein Pflichtgefühl ließ es nicht zu, angeforderte Entscheidungen auf die lange Bank zu schieben. Klagen über mangelnde Entschlusskraft, über geschäftlichen Schlendrian stammen erst aus der Zeit um 1720, eine Folgeerscheinung des einsetzenden körperlichen Verfalls.
Im Winter wie im Sommer pflegte sich der Hof mit gewisser Regelmäßigkeit in Kassel aufzuhalten. Hier bot das Residenzschloß alle Annehmlichkeiten eines fürstlichen Wohnsitzes. In Tagesreichweite lagen die Gutshäuser Mittelhof (bei Felsberg-Gensungen) und die Lustsitze Wabern, Heydau (Gemeinde Morschen) und Veckerhagen an der Weser. Wabern und Heydau erfreuten sich wachsenden Vorzugs. Beide der Landgräfin Marie Amalie von Kurland (* 1673 + 1711) übereignete Landhäuser wurden auch ausgewählte Projekte der fürstlichen Bautätigkeit und luden daher zum längeren Verweilen ein. So entstand von 1701 bis 1704 ein schlossähnliches Herrenhaus, in dem sich das Landgrafenpaar in Frühjahr und Herbst zur Reiherbeize mit dem gesamten Hofstaat aufhielt.
Die Aufsicht und Leitung des gesamten Hofes oblag dem Oberhofmarschall. Unter ihm standen 18 hochrangige Personen, überwiegend Offiziere und Geheime Räte. Zur Wahrnehmung ihrer verschiedenen Aufgaben am Hof waren die Bediensteten in verschiedene "Staaten" unterteilt. An der Spitze stand der Fürstenzimmerstaat. Er umfasste die obersten und oberen Hofchargen bis hinab zu den Pagen und Lakaien, welche persönliche Dienstvorrichtungen bei dem Fürsten und seinen Söhnen auszuüben hatten. Hierzu gehörten neben dem bereits erwähnten Oberhofmarschall, der Hofmarschall, der Oberkämmerer, der Oberschenk, die Kammerjunger, die Hofjunker, die Pagen samt Hofmeister und Instruktoren sowie Informatoren der fürstlichen Kinder samt ihrem Personal. Der Frauenzimmerstaat unterstand einem Hofmeister, der Hofmeisterin, den Kammerjungfern und dem Dienstpersonal (30 Köpfe). Der Hofkapellstaat umfasste den Oberhof- und Hofprediger sowie alle Mitglieder der Hofmusik. Der Schloßgardestaat, geleitet vom Oberkämmerer, bestand aus den Trabanten, Saalwächtern und Pförtnern (17 Köpfe). Dem Kämmereistaat stand der Lichtkämmerer vor, angehörig waren die Schneider, Silberdiener und Tapezierer (12 Köpfe).